Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadensereignisse können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen.
Der Staat hat daher die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen und für den Katastrophenfall Vorkehrungen zu treffen. Zur Bekämpfung und Abwehr von Schäden, die durch Katastrophen hervorgerufen werden, schafft das Innenministerium Baden-Württemberg Rahmenbedingungen, die eine rasche Hilfe möglich machen, indem Behörden und Hilfsorganisationen effektiv zusammenarbeiten.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg