Grundsätzlich hat jeder Freiwillige Anspruch auf diese Leistungen:
- monatliches Taschengeld
- monatliches Verpflegungsgeld
- Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflegeversicherung)
- Unterkunft oder Wohngeldzuschuss
- Bekleidungsgeld
- 24 Urlaubstage
- pädagogische Begleitung
- fachliche Einweisungen
- bis zu 25 Bildungstage
- qualifiziertes Zeugnis
Wartezeiten gezielt und sinnvoll nutzen - und dabei eigene Wünsche, Stärken und Grenzen entdecken. Das BFD oder FSJ wird als Wartezeit fürs Studium angerechnet und von vielen Ausbildungsstätten
als Praktikum anerkannt.
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